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Sozialdienste

Hauspflege

Die Hauspflege und die Beratungsstelle für die Pflege zu Hause bieten pflegebedürftigen Personen, Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und Familien in Notsituationen umfassende Beratung und eine Reihe von sozialen und pflegerischen Hilfe-stellungen am Wohnort und in den Tagesstätten. Damit soll die Pflege zu Hause und das Verbleiben in der eigenen gewohnten Umgebung erleichtert werden.

Die Leistungen

Leistungen am Wohnort:
  • Körperpflege (persönliche Hygiene, Bad, Haarwäsche, Fußpflege)
  • Pflegeberatung
  • Haushaltshilfe
  • Aktivierung / Animation
  • Transport / Begleitung
  • Essen auf Rädern (Zustellung eines Mittagessen)
  • Projekt KIDS (Betreuung von Kindern u. Jugendlichen mit Behinderung zwecks Entlastung der Familie )
  • Vorsorgeberatung „Sicheres Wohnen“


Leistungen in den Tagesstätten:
  • Bad / Dusche mit Betreuung
  • Haarwäsche
  • Wäsche auf Rädern
  • Fußpflege


Zusätzlich bietet die Beratungsstelle für die Pflege zu Hause folgende Leistungen:
  • Information über Hilfsangebote
  • Hilfestellung bei der Organisation des Pflegealltages
  • Beschaffung von Hilfsmitteln
  • Vermittlung von Hilfskräften(„badanti“)
  • Vermittlung von Entlastungsangeboten (Tagespflegen und Kurzzeitaufnahmen im Altersheim, ecc.)



Ursula Thaler



Sozialsprengel Eggental-Schlern
Steineggerstraße 3
I-39053 Kardaun

Tel. 0471/ 36 14 11
Fax 0471/ 36 56 16
E-Mail

Sprechstunden


Wie erfolgt der Zugang zum Dienst?

Um den Dienst in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, sich mit der Einsatzleiterin der Hauspflege in Verbindung zu setzen. Diese erhebt vor Ort Art und Ausmaß des Unterstützungs- und Pflegebedarfs, informiert und berät die pflegebedürftige Person und deren Familie und ist behilflich, das entsprechende Antragsformular auszufüllen.
Daraufhin wird von der Einsatzleiterin mit dem/r Antragsteller/in, bzw. den Familienangehörigen - und gegebenenfalls mit den anderen miteinbezogenen Diensten (Krankenpflege, Arzt, usw.) - ein individueller Hilfeplan ausgearbeitet und vereinbart.

Wer hat Anrecht?

Anrecht auf die Leistungen des Hauspflegedienstes haben alle Senioren und pflegebedürftigen BürgerInnen, welche in einer der Gemeinden des Sprengels dauerhaft wohnhaft sind.

Was kosten die Dienstleistungen?

Mit Ausnahme der Erstberatung sind derzeit alle Leistungen der Hauspflege kostenpflichtig.
Die entsprechenden Höchsttarife werden jährlich von der Landesregierung, bzw. der Bezirksgemeinschaft festgelegt.
Die KlientInnen können bei der Finanziellen Sozialhilfe im Sprengel um eine Tarifbegünstigung aus Einkommensgründen ansuchen.




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