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Sozialdienste

Finanzielle Sozialhilfe

Personen oder Familien, die über keine oder unzureichende Eigenmittel verfügen, um die Lebenshaltungskosten eigenständig abzudecken, können bei der Finanziellen Sozialhilfe des Sozialsprengels um einen Beitrag ansuchen. Die finanzielle Sozialhilfe zielt durch fachliche Beratung und verschiedene Maßnahmen finanzieller Natur darauf ab, die (Wieder-)Erlangung der finanziellen Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Antragsteller und deren Familien zu erreichen.

Die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe

  • Beiträge zur Erreichung des sozialen Mindesteinkommen
  • Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten
  • Beiträge für die Weiterführung des Haushaltes
  • Beiträge für Sonderleistungen
  • Sonderleistungen für Minderjährige
  • Beitrag für den Tagesmütterdienst
  • Taschengeld für Personen in Therapiegemeinschaften und Altersheimen
  • Beiträge für Pflegeanvertrauungen von Minderjährigen
  • Übernahme der Spesen für die Anvertrauung von Minderjährigen an sozialpädagogische Einrichtungen durch Bezahlung der Tagessätze
  • Unterhaltsvorschussleistungen zum Schutz des Minderjährigen
  • Übernahme der Kosten für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung in Sozial- bzw. Fürsorgeeinrichtungen
  • Übernahme der Spesen für die Anvertrauung von Erwachsenen an Pflegefamilien oder -personen
  • Beitrag für den Ankauf und/oder Umbau von Kraftfahrzeugen
  • Beitrag für die Anpassung von Transportmitteln für Familienmitglieder
  • Rückvergütung von Transportspesen
  • Beitrag für Ankauf von Schreibtelefon oder Fax für Taubstumme
  • Beitrag für den Ankauf, die Installation und die Aktivierung eines Telefons für Personen über 65 Jahren
  • Beitrag für die Monatsgebühr des Hausnotrufdienstes
  • Vergütung von Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel für Senioren über 60 Jahren
  • Übernahme der Spesen für die Unterbringung von Unter-60-Jährigen in Altersheimen


Darüber hinaus führt die Finanzielle Sozialhilfe Berechnungen der Tarifbeteiligung für die Inanspruchnahme von sozialen Einrichtungen durch.
  • Durchführung von Tarifberechnungen für die Inanspruchnahme von stationären und teilstationären Einrichtungen der Sozialdienste
  • Durchführung der Berechnung hinsichtlich Ticketbefreiung


Was Sie noch wissen sollten:

  • Die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen unterliegen dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Das bedeutet, dass jede Person dazu verpflichtet ist, soweit zumutbar, ihrerseits etwas dazu zu tun, um ihre Notlage zu lindern oder zu beheben.
  • Sämtliche finanzielle Leistungen des Sozialsprengels sind jenen Leistungen nachgeordnet, auf welche ein Antragsteller Anspruch hat: z.B. Renten, Begleitgeld, u.ä..
  • Alle finanziellen Unterstützungsmaßnahmen werden einmalig oder mit einer klaren zeitlichen Begrenzung gewährt
  • Voraussetzung für die Gewährung einer finanziellen Sozialhilfeleistung ist, dass die antragstellende Person ihre allgemeine wirtschaftliche Situation (Einkommen/Vermögen/evt. Ersparnisse/Ausgaben usw.) offenlegt, sodass eine Berechnung der wirtschaftlichen Lage bzw. des Bedarfes vorgenommen werden kann.
  • Neben den wirtschaftlichen Voraussetzungen ist auch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zur Staatsbürgerschaft und/oder zum Wohnsitz erforderlich.

Margareth Fink

Margareth Fink E-Mail

Hannes Staindl

Hannes Staindl E-Mail


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