Aufgaben und Ziele
Die Bezirksgemeinschaft vertritt die eigene Bevölkerung und fördert den sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt unter Wahrnehmung der Umweltaufgaben.Diesen Aufgabenstellungen kann sie über Zuerkennung der Begünstigungen und Sondermaßnahmen, wie von der Europäischen Gemeinschaft und den Landes- und Staatsgesetzen für die Berggebiete vorgesehen gerecht werden.
Die Bezirksgemeinschaft nimmt die Aufgaben der Berggemeinschaft nach Gesetz Nr. 1102 vom 03.12.1971 und Gesetz Nr. 142 vom 08.06.1990 wahr. Sie verfolgt die Belange des Bezirkes, indem sie dieselben gegenüber den zuständigen Behörden geltend macht und sorgt auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung für die Errichtung von Strukturen zur Führung öffentlicher Dienste, die die Produktion von Gütern und Tätigkeiten zum Gegenstand haben, wenn hierfür auf Bezirksebene ein entsprechender Bedarf oder die Zweckmäßigkeit gegeben sein sollten; weiters kann die Bezirksgemeinschaft mit der Landesverwaltung, den Sanitätseinheiten, den Gemeinden und öffentlichen und privaten Wohlfahrtseinrichtungen eigene Vereinbarungen treffen, um im Sozial- und Gesundheitsbereich in koordinierter Weise Aufgaben und Dienste wahrnehmen zu können.
So werden z. B. Wasserleitungen saniert und neu gebaut um besonders im landwirtschaftlichen Bereich eine Wasserversorgung mit Trinkwasserqualität zu gewährleisten.
Weiters wird in acht Mitgliedsgemeinden der Restmüllsammeldienst durchgeführt, der Abtransport und die Entsorgung der Schadstoffe organisiert und ein Straßenreinigungsdienst durchgeführt. Außerdem arbeitet die Umweltberaterin bei der Realisierung landesweiter Projekte wie der Ausstellung „Klima verbündet“ oder „Mehr oder weniger Abfall“, die besonders in den Schulen angeboten werden, mit.
Das derzeit größte Tätigkeitsfeld ist der Bereich Sozialdienste mit seinen vielen Einrichtungen in den verschiedenen Mitgliedsgemeinden.
Die Sozialdienste verwirklichen Maßnahmen zur Förderung, Erhaltung und Wiedererlangung des Wohlbefindens der Bevölkerung, zur vollen Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der familiären und sozialen Umgebung sowie zur Deckung grundlegender sozialer Bedürfnisse und sind im besonderen auf folgende Ziele ausgerichtet:
a) die Vorbeugung gegen Notsituationen und soziale Ausgrenzung sowie die Überwindung derselben,
b) die Unterstützung der Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
c) der Schutz der Mutterschaft, der Kinder, der Jugend, der alten Menschen, der Behinderten und jener Personen, die Schwierigkeiten haben oder gefährdet sind,
d) die Förderung des größtmöglichen Zusammenwirkens der Gemeinschaft, um gemeinsam die Ursachen des Unbehagens vorbeugend zu erkennen, ihnen entgegenzuwirken und sie zu beheben.
Die Maßnahmen der Sozialdienste zielen darauf ab, den betreuten Personen in der Familie, in der Gemeinschaft, in der Schule und am Arbeitsplatz Halt zu geben, beziehungsweise sie in das jeweilige soziale Umfeld einzugliedern oder wiedereinzugliedern. Sie ergänzen sich mit den Diensten in den Bereichen Erziehung, Ausbildung, Schule, Gericht und Gesundheit.
