Finanzdienste
Der Finanzdienst koordiniert und führt die Finanzoperationen der Bezirksgemeinschaft durch, er ist Schnittpunkt für alle Gebarungsaktivitäten der Körperschaft, sowie Bezugspunkt für die Führung und Auswertung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und für deren optimalen Einsatz.Der Finanzdienst garantiert den politischen Verantwortungsträgern und den Leitern der einzelnen Dienstbereiche alle für die Programmierung, bzw. für die Umsetzung der vorgegebenen Programme erforderlichen Informationen im Wirtschafts- und Finanzbereich. Durch gezielte Erhebungen zeigt der Finanzdienst den Dienstleitern auf, inwieweit die Gebarung den definierten Programmen entsprechen, bzw. liefert Daten um entsprechende Korrekturmaßnahmen effizient zu ergreifen.
Mit den Rechtsvorschriften des Einheitstextes der Regionalgesetzte betreffend die Buchhaltungs- und Finanzordnung (D.P.R.A. 4/L 1999), der entsprechenden Durchführungsverordnung, sowie der Verordnung über das Rechnungswesen der Bezirksgemeinschaft (genehmigt mit Ratsbeschluss Nr. 3 vom 18.04.2002) wurde eine neue Sichtweise und Verwaltungskultur definiert, welche es schrittweise erlauben wird, die Qualität des Dienstes im Einklang mit der Qualität der Verwaltung und Gebarung, basierend auf den Prinzipien der Effizienz, der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, mit klaren und messbaren Quantitäts- und Qualitätsstandards durchzuführen, während bisher vor allem die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen Richtschnur des Handelns darstellte. Gerade der Finanzdienst hat die Aufgabe sich den neuen Herausforderung welche die normativen Änderungen mit sich bringen zu stellen.
Der Finanzdienst ist in zwei verschiedene Dienstbereiche unterteilt:
der Buchhaltung und der Gebarungskontrolle (mit Aufgaben im Bereich Programmierung, Gebarung, Entwicklung und Bewertung von Finanzdaten) und dem Dienst für die ökonomische- und die Vermögensbuchhaltung (Gebarung, Analyse, Auswertung der ökonomischen- und Vermögensdaten der Bezirksgemeinschaft). Die Leitung des Finanzdienstes ist der Verantwortlichen des Finanzdienstes anvertraut. Deren Kompetenzen sind in der Verordnung über das Rechnungswesen definiert.
Leiterin des Finanzdienstes
