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Aktuelles

Außerordentliche und dringende/notwendige Maßnahmen (Art. 42) mit ausschließlichem Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes über die Spendensammlung zur Unterstützung der Maßnahmen gegen den epidemiologischen Notstand durch Covid-19, sofern Spenden eingegangen sind (Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020)

 

Verweise auf das Dekret

Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020

Aktualisierung

Rechtzeitig


Jahr Titel File
In den letzten 5 Jahren keine außerordentliche und dringende/notwendige Maßnahmen (Art. 42) Download file

Letzte Aktualisierung: 13.11.2025