|
Sie befinden sich hier: Home > Verwaltung > Aktuelles > Transparente Verwaltung > Organisation > Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten > Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten
Verweise auf das Dekret
Art. 47, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Aktualisierung
Rechtzeitig
Letzte Aktualisierung: 19.08.2022