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Bezirksausschuss

Mitglieder Bezirksrat

Mitglieder Bezirksrat

Der Bezirksausschuss ist das Vollzugsorgan der Bezirksgemeinschaft und setzt sich aus dem Präsidenten und aus vier Ausschussmitgliedern zusammen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:

  •           Ausführung sämtlicher Verwaltungsakten, die nicht durch Gesetz und durch die Satzung dem Bezirksrat oder dem Präsidenten vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeit des Generalsekretärs oder der leitenden Beamten laut Satzung oder Verordnungen fallen;
  •           Erstellung des Haushaltsvoranschlages und des Rechnungsabschlusses;
  •           Genehmigung der Verordnungen über die Arbeitsweise der Dienststellen, dem Bezirksrat vorzuschlagen;
  •           Ausübung aller anderen der Bezirksgemeinschaft übertragenen Befugnisse, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind.

 

Präsident

Vizepräsidentin

Schriftführerin

Mitglieder