Dieser Dienst richtet sich an Personen oder Familien, die über keine oder unzureichende Eigenmittel verfügen, um die Lebenshaltungskosten eigenständig abzudecken. Die finanzielle Sozialhilfe zielt durch fachliche Beratung und verschiedene Maßnahmen finanzieller Natur darauf ab, die (Wieder-) Erlangung der finanziellen Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Antragsteller und deren Familien zu erreichen.