[Nr. 74 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]
Bedienstete/r mit der Matrikelnummer 1150: Gewährung der individuellen Gehaltsvorrückung laut. Art. 68 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.03.2026.