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Beschlüsse und Entscheide

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[Nr. 81 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Richtigstellung des CIG-Kodexes des eigenen Ausschussbeschlusses Nr. 24/2024: B0BE9AFF55 (Teilfinanzierung der Unterbringung in einer Einrichtung der Sozialgenossenschaft Interactive außerhalb Südtirols)

[Nr. 80 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Beitritt zur neuen Rahmenvereinbarung AOV/SUA-SF 032/2023 - "ENERGY – dritte Ausgabe" für die Stromlieferung an die Autonome Provinz Bozen und die öffentlichen Körperschaften

[Nr. 79 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Vergabe der Dienstleistung: periodische und ordentliche Wartung der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen in den Strukturen und Gebäuden der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern in den Gemeinden in Gröden für den Zeitraum vom 01.05.2024 bis 30.04.2027

[Nr. 78 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Annahme und Inventarisierung von Buchbindemaschinen, welche die Bezirksgemeinschaft Pustertal kostenlos an die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern abgetreten hat

[Nr. 77 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Stuflesser Manuela: Genehmigung des Übergangs der Stammrollenbediensteten der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern mittels Mobilität zwischen Körperschaften an die Stiftung Martinsheim ÖBPB ab 01.09.2024.

[Nr. 76 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Muhamad Nahro: Kenntnisnahme der Dienstverpflichtung als Reinigungspersonal/Heimgehilfe (II. Funktionsbene) für den Zeitraum 22.03.2024 - 31.12.2024.

[Nr. 75 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Stecher Jennifer: Aufnahme in die Stammrolle als Fachkraft für Arbeitsinklusion (V. Funktionsebene) aufgrund der Ergebnisse des öffentlichen Wettbewerbes/Mobilitätsverfahrens ab dem 25.03.2024 und Festlegung der konkreten Besoldung.

[Nr. 74 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Bedienstete/r mit der Matrikelnummer 1150: Gewährung der individuellen Gehaltsvorrückung laut. Art. 68 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.03.2026.

[Nr. 73 / 21.03.2024 / Bezirksausschuss]

Bedienstete/r mit der Matrikelnummer 421: Gewährung der individuellen Gehaltsvorrückung laut. Art. 68 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. vom 02.07.2015 für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 30.09.2024.

[Nr. 129 / 08.03.2024 / Entscheidung]

Bedienstete/r mit der Matrikelnummer 78: Zur Kenntnisnahme der Kündigung.

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