[Nr. 58 / 07.03.2024 / Bezirksausschuss]
Bedienstete/r mit der Matrikelnummer 680: Gewährung der individuellen Gehaltserhöhung gemäß Art. 68 des Einheitstextes der Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.12.2024.